ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die Vermittlung von Pauschalreisen, Flügen und sonstigen Reiseleistungen von Safari Tours

 

§1 Geltungsbereich

 
Die folgenden Bedingungen regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und Safari Tours als Vermittler der Reiseleistungen. Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus.

Mit Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragt der Kunde Safari Tours, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Reise in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Reiseanbieter erbracht wird, zu vermitteln. Der Kunde ist an den Buchungsauftrag gebunden.

Davon getrennt wird bei der Buchung ein Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter und den einzelnen Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaft, Hotel etc.) entstehen, das nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Safari Tours geregelt ist.

Safari Tours weist alle Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Reisevertrag nicht mit Safari Tours, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Reiseveranstalter oder Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers zustande kommt. Deren Allgemeine Geschäftsbedingungen werden vor Reisebuchung angezeigt und werden mit der Reisebuchung als rechtsgültig anerkannt.

Um eine Buchung vornehmen zu können, muss der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet haben und darf in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sein.

 

§2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

 
2.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung eines Vertragsabschlusses des Kunden mit dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger über die in der Buchung aufgeführte Reiseleistung durch Safari Tours.

2.2 Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von Safari Tours. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters/Leistungsträger zugrunde. Die Vertragsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter/Leistungsträger und dem Kunden. Mängel der Reiseleistung muss der Kunde dem jeweiligen Veranstalter/Leistungsträger gegenüber anzeigen.

2.3 Mit Absenden der Buchung des Kunden an Safari Tours erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Safari Tours und den jeweiligen Veranstaltern/Leistungsträger an und versichert, diese gelesen und verstanden zu haben. Der Kunde erklärt sich mit der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden.

2.4 Mit Annahme des Vermittlungsauftrages durch Safari Tours, das heißt, mit der Zusendung der entsprechenden Bestätigungsmail an den Kunden, ist dieser an den Vermittlungsauftrag gebunden. Zu diesem Zeitpunkt ist ein verbindlicher Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Safari Tours zustande gekommen.

2.5 Die Annahme des Vermittlungsauftrages kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder online erfolgen. Sofern der Auftrag von einer anderen Person als dem Kunden erteilt wird, haftet der Kunde neben dieser Person gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtung aller angemeldeten Personen.

2.6 Die Bestätigungsmail über die Annahme des Vermittlungsauftrages ist zu unterscheiden von der Buchungsbestätigung. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt Safari Tours lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung der durch den Kunden in Auftrag gegebenen Buchung an den jeweiligen Veranstalter/Leistungsträger. Die Bestätigung der Buchung bedeutet noch nicht, dass bereits ein Vertrag über die gebuchte Reiseleistung mit dem Veranstalter zustande gekommen ist. Das ist erst der Fall, wenn Safari Tours alle Komponenten der Buchung von den Veranstaltern/Leistungsträgern als bestätigt erhält und dem Kunden durch eine zweite Mail mitgeteilt hat. Mit dieser Mail ist die Buchung verbindlich.

 

§3 Reisepreis und Aufwendungsersatz, Aufrechnung

 
3.1 Safari Tours ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Veranstalter/Leistungsträger zu verlangen, soweit diese entsprechende Anzahlungsbestimmungen enthalten. Bei Pauschalreisen werden Anzahlungen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Kundengeldabsicherung nach § 651k BGB erhoben.

3.2 Safari Tours ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden an den Veranstalter/Leistungsträger zu leistenden Zahlungen auf den Reise- und Beförderungspreis ganz oder teilweise für diesen zu verauslagen, soweit es dieses im Rahmen der Ausführung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des Leistungszwecks nach dem mutmaßlichen Willen des Kunden für erforderlich hält.

3.3 Auch im Falle des Rücktritts vom Reise- oder Beförderungsvertrag (Stornierung) kann Safari Tours für den Kunden bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen (Stornokosten) gegenüber dem Veranstalter/Leistungsträger vom Kunden einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf den vollen Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet sich im Übrigen nach den Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des betreffenden Veranstalters/Leistungsträgers. Das Reisebüro ist nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an den Kunden weitergegebenen Rücktrittsentschädigung und Stornokosten zu prüfen. Es bleibt dem Kunden gegenüber dem Veranstalter/Leistungsträger vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich geringerer Schäden als die vom Veranstalter/Leistungsträger angegebene Stornopauschale entstanden ist.

3.4 Preisänderungen des Veranstalters/Leistungsträgers unterliegen nicht unserem Einfluss. Wir sind berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an Sie weiterzugeben, wenn wir mit entsprechenden Aufwendungen seitens der Leistungsträger belastet werden.

3.5 Aufwendungen, die Safari Tours nach Maßgabe vorstehender Ziffern 3.1 bis 3.4 entstehen, kann Safari Tours auch ohne ausdrückliche Vereinbarung vom Kunden aus dem gesetzlichen Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt verlangen.

3.6 Dem Aufwendungsersatzanspruch kann der Kunde keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages entgegenhalten, und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit Safari Tours das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung unserer eigenen Vertragspflichten verursacht oder mitverursacht hat oder dem Kunden gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

 

§4 Vermittlungsentgelt, Vergütung von Safari Tours

 
Für die Vermittlungsleistung von Safari Tours können gesonderte Gebühren (insbesondere bei Flugbuchungen) berechnet werden. Diese sind in der Regel im Gesamtpreis der vermittelten Reiseleistung bereits enthalten und auf der Buchungsbestätigung einzeln ausgewiesen.

 

§5 Preis- und Leistungsänderungen

 
Hinsichtlich möglicher Änderungen des Preises für die gebuchte Reiseleistung und etwaiger Änderungen der gebuchten Leistung, verweist Safari Tours auf die Allgemeinen Geschäftbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um einen Linienflug, gelten zusätzlich die jeweiligen Beförderungs- und Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft. Diese können auf Wunsch in deren Büros eingesehen werden. Ergänzend hierzu gelten die international gültigen Bestimmungen des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen).

 

§6 Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen

 
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen, die ihm zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, wobei insbesondere darauf zu achten ist, dass die ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Buchung identisch sind. Stellt der Kunde Abweichungen oder falsche Angaben fest, hat er den Absender (Veranstalter bzw. Safari Tours) hierauf hinzuweisen. Kommt der dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben.

6.2 In der Regel werden dem Kunden die Reiseunterlagen direkt auf dem Postweg zugeleitet. Sollten er einen Versand der Reiseunterlagen per Kurierdienst wünschen, hat er alle hieraus entstehenden Kosten sowie das Versendungsrisiko zu tragen. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen an den entsprechenden Abflughäfen hinterlegt. Eventuell anfallende Inkasso- oder Hinterlegungskosten sind vom Kunden zu tragen. Sollten dem Kunden, außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht spätestens einen Arbeitstag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, bitten wir ihn sich umgehend an das zuständige Büro zu wenden. Der Versand der Reiseunterlagen per E-Mail ist ebenfalls möglich.
 

§7 Stornierungen, Umbuchungen

 
7.1 Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters/Leistungsträger. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Im Falle der Stornierung kann das Reisebüro zusätzlich zu etwaigen Stornogebühren des jeweiligen Veranstalters/Leistungsträger eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 EUR erheben. Um erhebliche finanzielle Verluste bei einer Stornierung zu vermeiden, wird dem Kunden der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

7.2 Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stornierung der gebuchten und bei gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung möglich, es sei denn, der zwischen dem Kunden und dem Veranstalter geschlossene Vertrag enthält hierfür besondere Bestimmungen.

 

§8 Einreisebestimmungen und sonstige Informationen

 
8.1 Der Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Zoll- und Devisenbestimmungen, Pass- und Visa-Bestimmungen, beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Das Reisebüro weist darauf hin, dass von ihm erteilte Auskünfte bezüglich der vorstehenden Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können, weshalb für diese Auskünfte keine Haftung übernommen wird. Dem Kunden wird nahe gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen z. B. beim Auswärtigen Amt Informationen einzuholen.

8.2 Eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht besteht für uns nur dann, wenn besondere uns bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Leistungsbeschreibungen der Reiseveranstalter/Leistungsträger enthalten sind. Im Falle einer nach der vorstehenden Bestimmung begründeten Informationspflicht gehen wir ohne besondere Hinweise oder Kenntnis davon aus, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine persönlichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen. Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Insofern haben wir ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. Wir können unsere Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass wir den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen.

8.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen durch den Kunden und seine Mitreisenden.

 

§9 Reiseveranstalter- und Beförderungsbedingungen

 
Für die Durchführung sowie die Bezahlung der von Safari Tours lediglich vermittelten Reisedienstleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Veranstalter/Leistungsträger, die dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs detailliert zur Kenntnis gelangen. Der Kunde kann bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen auch auf die Möglichkeit verzichten, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab Kenntnis zu nehmen, wenn er sich gleichwohl mit deren Geltung einverstanden erklärt, um unmittelbar den Vertrag über die Reisedienstleistungen verbindlich abzuschließen. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife (zum Beispiel: Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) Flugpassage, Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn/Tarifverzeichnis (Tfv) Personenverkehr). In jedem Fall gelten bei Buchung durch den Kunden die jeweiligen AGB der Veranstalter/Leistungsträger als anerkannt.
 

§10 Vermittlung von Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten

 
10.1 Auch bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten wird Safari Tours ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig. Als Vermittler erbringt es keine eigene Beförderungsleistung und haftet daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung von Linienfluggesellschaft oder Bahn.

10.2 Die ausgewiesenen Preise für die Flug- oder Bahnbuchung enthalten in aller Regel keine oder nur eine geringe Provision für unsere Vermittlungstätigkeit. Bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linienflugscheins oder einer Bahnfahrkarte erhebt das Reisebüro deshalb ein Vermittlungsentgelt (Serviceentgelt) für unsere Vermittlungsleistungen. Entgelte für die Vermittlungstätigkeit und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag werden auf der jeweiligen Buchungsbestätigung des Veranstalters/Leistungsträgers separat ausgewiesen. Soweit nicht mit Ihnen im Einzelfall anders vereinbart, gelten für die Höhe und Fälligkeit der jeweiligen Entgelte die auf unserer Internetseite oder aufgrund sonstiger Informationen bekannt gegebenen Serviceentgelte.

10.3 Serviceentgelt bleibt von einer Umbuchung, eines Namenswechsels, eines Rücktritts oder einer Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung unberührt. In diesen Fällen können zudem weitere vom Veranstalter/Leistungsträger geforderte Gebühren oder/und von Safari Tours ausgewiesene Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung, Stornierung) anfallen.

10.4 Als einbuchende Agentur wird Safari Tours vom Veranstalter/Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung belastet. Insoweit ist es dem Kunden gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den Leistungsträger verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung des Veranstalters/Leistungsträgers an Safari Tours ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu entrichtenden Preis. Andere Zahlungsweisen sind hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen, sie richten sich grundsätzlich immer nach den Bedingungen des Veranstalters/ Leistungsträgers.

10.5 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter/Leistungsträger gelten dessen Allgemeine Beförderungsbedingungen sowie bei Flugleistungen die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens.

 

§11 Haftung

 
11.1 Soweit Safari Tours eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet es nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Veranstaltern/Leistungsträgern.

11.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet Safari Tours als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit das Reisebüro gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

11.3 Safari Tours haftet bezüglich seiner Stellung als Reisevermittler in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Safari Tours ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Safari Tours in demselben Umfang.

11.4 Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

§12 Datenschutz

 
Safari Tours erhebt bestimmte personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls auch anderer Reisenden. Diese Daten werden für die Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden gebuchte Reiseleistung benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter/Leistungsträger der gebuchten Reiseleistung.
 

§13 Salvatorische Klausel/Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit einer der hier aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

§14 Schlussbestimmungen

 
14.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

14.2 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der Sitz von Safari Tours in Taucha/Deutschland.

14.3 Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Die Firma Safari Tours nimmt derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil, daher kann die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.

Stand: 01.04.2017

Telefonkontakt

Sören Reh
Kenia Experte seit 1990

+49 (0)34298 / 14 00 00

 

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